Allgemein

Schulschließung ab Montag

Infos | 13.03.2020 – 14:38:49

Liebe Mütter, lieber Väter,

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. 
Auch die OGS ist an beiden Tagen geöffnet. 

Ob die OGS-Betreuung während der Osterferien stattfinden kann, ist zum jeztigen Zeitpunkt noch ungeklärt. Sobald es hier Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie umgehend. 

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen.

2.1. Organisation und Räumlichkeiten der Notbetreuung

Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten.

2.2. Wer kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

2.3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

Sollten Sie zum angesprochenen Personenkreis gehören und von der Notbetreuung Gebrauch machen müssen, melden Sie sich am Montag in unserem Sekretariat in Kapellen (02182/18280). 
Alle Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen müssen, legen einen Antrag auf Notbetreuung (für jedes Elternteil einzeln!), der auch vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss, am Montag oder spätestens bis Dienstag, 17. März, 12 Uhr vor.


Unsere Kolleginnen und Kollegen werden dafür sorgen, dass ab Dienstag, dem 17. März 2020 Lernangebote für alle Kinder vorhanden sind, die zu Hause bearbeitet werden.
Über die entsprechende Verteilung informieren wir die Pflegschaftsvorsitzenden, die dann wiederum per Mailverteiler, Telefonkette oder WhatsApp-Gruppe die übrigen Klassenmitglieder informieren.

Weitere Informationen finden Sie Anfang der Woche hier, aber auch auf den entsprechenden Webseiten, z.B. denen des Schulministeriums:

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen gute Gesundheit!

Ihr Kollegium der GGS Kapellen-Hemmerden